KfW 455-B Zuschuss für barrierefreien Umbau 2026 – Förderung ausgeschöpft
Stand 11.08.2026 Die Fördermittel des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (455-B) sind ausgeschöpft.
Die für 2026 bereitgestellten 50 Millionen Euro Bundesmittel konnten den hohen Bedarf an Maßnahmen zur Barrierereduzierung nicht decken. Neue Anträge können daher ab sofort nicht mehr gestellt werden.
Was ist die KfW 455-B Förderung?
Das Programm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ (KfW 455-B) unterstützt Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden.
Wichtig: Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die KfW fördert zahlreiche Maßnahmen für ein barrierefreies oder barrierearmes Zuhause, darunter:
- Bodengleiche Duschen (barrierefreies Bad)
- Abbau von Schwellen und Stufen
- Verbreiterung von Türen
- Treppenlifte und Rampen
- Verbesserung von Sicherheit und Orientierung
Diese Maßnahmen erhöhen nicht nur den Komfort, sondern auch den Wert Ihrer Immobilie.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die KfW-Förderung 455-B richtet sich an:
- Eigentümer von Häusern und Wohnungen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Mieter (mit Zustimmung des Vermieters)
Damit ist die Förderung besonders breit zugänglich.
Warum sich jetzt handeln lohnt
Die Fördermittel der KfW sind begrenzt und oft schnell ausgeschöpft. Wer von der Förderung profitieren möchte, sollte daher frühzeitig planen.
Wichtig:
Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden – eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.
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