Gasbefeuerte Heizungen müssen bis zum 30. September 2024 müssen geprüft und, falls erforderlich, optimiert werden.
Als Gebäudeeigentümer sind Sie damit verpflichtet, bis zum 30. September 2024 Gasheizung vom Fachmann prüfen und, falls nötig, Verbesserungsmaßnahmen durchführen zu lassen. Dazu zählt die Optimierung der Heizungseinstellungen und der Austausch von technisch veralteten, ineffizienten Heizungspumpen. Gaszentralheizungen in größeren Gebäuden müssen zudem hydraulisch abgeglichen werden, dazu lesen Sie weiter unter Hydraulischer Abgleich für größere Gebäude.
In diesem Rahmen ist zu prüfen,
- ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
- ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist,
- ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
- inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten
und der Optimierungsbedarf wird festgelegt.
Sofern die Heizungsprüfung Optimierungsbedarf hinsichtlich der Regeleinstellungen feststellt, ist die Optimierung der Heizung bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Die Durchführung der dieser Maßnahme(n) kann entfallen, wenn die Maßnahme bereits durchgeführt wurde oder die Heizungsanlage mit Blick auf die Wirkung der Maßnahme bereits optimal läuft.
Gerne bieten wir Ihnen diese Heizungsprüfung mit Ihrer jährlichen Wartung als Zusatzleistung an.