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Der hydraulische Abgleich wird Pflicht für größere Gebäude

Mit Heizungsoptimierung Energie sparen

Zur Steigerung der Energieeffizienz müssen ab sofort für alle größeren Gebäude mit einer Gas-Zentralheizung ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Größere Gebäude sind

  • große Wohngebäude mit mindestens 10 Wohneinheiten (bzw. 6 Wohneinheiten mit Frist bis September 2024)
  • Firmen und öffentliche Gebäude ab 1.000 qm beheizter Fläche

Dies muss bis zum 30. September 2023 erledigt werden. Die Kosten dürfen nicht auf die Mietparteien umgelegt werden. Die Maßnahme muss außerdem von Fachkundigen durchgeführt werden und folgende Schritte beinhalten:

  1. Heizlastberechnung für alle Räume
  2. Prüfen und ggf. Optimieren der Heizflächen
  3. Durchführen des hydraulischen Abgleichs
  4. Anpassen der Vorlauftemperatur

Ausnahmen bestehen nur dann, wenn

  • bereits ein hydraulischer Abgleich der aktuellen Heizung durchgeführt wurde,
  • 6 Monate nach dem Stichtag die Heizung getauscht und/oder eine umfassende Dämmung angebracht wird,
  • das Gebäude innerhalb von 6 Monaten nach der Frist umgenutzt oder stillgelegt wird.

Natürlich macht der hydraulische Abgleich auch für kleinere Gebäude Sinn, damit lässt sich eine Menge Energie, nämlich bis zu 15%, einsparen.

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass die Wärme gleichmäßig und effizient durch alle Heizkörper fließt. Dafür ermitteln wir den Heizwärmebedarf für alle Räume und stellen das System darauf ein. So wird weniger Energie verbraucht, gleichzeitig steigt der Komfort, z.B. werden Geräusche vermindert und Heizkörper werden gleichzeitig warm.