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Antragstopp KfW-Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B)

Update:
Diesen Zuschuss kann nicht mehr beantragt werden
Der Zuschuss wird finanziert aus Mitteln des Bundeshaushaltes. Die KfW teilt aktuell mit, dass wegen der enorm hohen Nachfrage die Fördermittel für Maßnahmen zur Barrierere-duzierung bereits ausgeschöpft sind. Ab sofort können daher keine Anträge mehr für den Investitionszuschuss Barriereredu-zierung (455-B) gestellt werden. Bereits zugesagte Anträge sind nicht betroffen.

Die KfW teilt mit, dass private Eigentümer oder Mieter ab sofort wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bei der KfW beantragen können.
Wichtig: Der Antrag ist im KfW-Zuschussportal unbedingt zu stellen, bevor mit den Arbeiten begonnen wird!

Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind. Leider stehen in diesem Jahr nur 75 Mio. Euro für das Programm zur Verfügung. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass das Budget in dieser Höhe bereits nach gut einem halben Jahr aufgebraucht war. Im letzten Jahr war der ausnahmsweise auf 130 Millionen Euro aufgestockte Fördermitteltopf für altersgerechtes Umbauen sogar schon nach rund fünf Monaten ausgeschöpft.

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