Zitat:
‚752 Für die Erreichung der Klimaziele ist der Gebäudesektor zentral. Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit,
753 Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind unsere Ziele für die Modernisierung der
754 Wärmeversorgung. Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir
755 technologieoffener, flexibler und einfacher. Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen
756 Steuerungsgröße werden. Den Quartiersansatz werden wir stärken. Die Sanierungs- und
757 Heizungsförderung werden wir fortsetzen. Die Kosten für energetische Sanierungen ererbter
758 Immobilien werden künftig von der Steuer absetzbar. Die Förderfähigkeit des EH55-Standards wollen
759 wir zeitlich befristet zur Aktivierung des Bauüberhangs wiederherstellen. Die Verzahnung von GEG und
760 kommunaler Wärmeplanung vereinfachen wir. Die nationalen Gebäudeeffizienzklassen im GEG
761 werden mit unseren Nachbarländern harmonisiert. Spielräume bei der Umsetzung der Europäischen
762 Gebäuderichtlinie (EPBD) schöpfen wir aus. Für eine Verlängerung der Umsetzungsfristen setzen wir
763 uns ein.‘
Die neue Bundesregierung (CDU, CSU, SPD) plant also, das aktuelle Heizungsgesetz (GEG) in seiner jetzigen Form abzuschaffen.
Stattdessen soll ein neues Gebäudeenergiegesetz kommen, das:
- technologieoffener ist (also mehr Heizungsarten zulässt),
- flexibler gestaltet wird (weniger starre Vorgaben),
- einfacher sein soll (leichtere Umsetzung für Bürger).
Wichtig: Künftig soll die tatsächliche CO₂-Einsparung entscheidend sein – nicht mehr, wie geheizt wird, sondern wie klimafreundlich es am Ende wirklich ist.
Das europäische Recht setzt allerdings klare Rahmenbedingungen, auch beim Klimaschutz und bei der Energieeffizienz von Gebäuden. Insbesondere die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verpflichtet alle Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu treffen, um den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Dazu gehört auch:
- Schrittweiser Ausstieg aus fossilen Heizungen,
- Mindeststandards für die Energieeffizienz,
- und das Ziel: klimaneutraler Gebäudebestand bis 2050 (bzw. teils schon 2040, je nach neuem Entwurf).
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn die Bundesregierung das GEG „abschaffen“ will, kann sie sich nicht komplett von EU-Vorgaben lösen. Es ist also wahrscheinlich, dass:
- das neue Gesetz nicht weniger ehrgeizig, sondern nur anders geregelt wird,
- es mehr Technologieoffenheit geben soll (z. B. auch Biomasse, synthetische Gase),
- die Pflicht zur Emissionsreduktion trotzdem bleibt – aber mit mehr Wahlfreiheit für die Umsetzung.
Kurz:
Der Spielraum ist da – aber nicht unbegrenzt. Deutschland muss die EU-Ziele erfüllen. Wenn das neue Gesetz zu locker wird, könnte es ein Vertragsverletzungsverfahren geben.
Wenn wir also die die Vorgaben der Europäischen Union (EU) und Deutschlands bezüglich des Heizens und der Energieeffizienz von Gebäuden vergleichen :
1. Ziele der Europäischen Union (EU):
- Emissionsfreier Gebäudebestand bis 2050: Die EU strebt an, dass bis zum Jahr 2050 alle Gebäude emissionsfrei sind. gebäudeforum.de
- Verbot fossiler Heizungen: Ab 2040 sollen fossile Heizsysteme vollständig verboten werden. Bereits ab Januar 2025 gibt es für sie keine Förderungen mehr. termios Pro – das smarte Heizthermostat+1Haufe.de News und Fachwissen+1
- Mindeststandards für Energieeffizienz: Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Energieeffizienz sollen bis 2030 (die schlechtesten 16 %) bzw. bis 2033 (die schlechtesten 26 %) renoviert werden, um die Gesamtenergieeffizienz zu verbessern. BFW Newsroom
2. Vorgaben des bisherigen deutschen Gebäudeenergiegesetzes (GEG):
- Einbau neuer Heizungen: Seit dem 1. Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Für Bestandsgebäude gibt es Übergangsfristen. Dr. Klein+2Bundesregierung.de+2Wikipedia – Die freie Enzyklopädie+2
- Effizienzstandards für Gebäude: Das GEG legt verbindliche Effizienzstandards fest und regelt den schrittweisen Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen. Klimaschutzagentur Niedersachsen
3. Vergleich und Anpassungsbedarf:
Während das aktuelle GEG der Ampelkoalition bereits Schritte unternimmt, um den Anteil erneuerbarer Energien im Heizungsbereich zu erhöhen, gehen die EU-Vorgaben in einigen Bereichen weiter. Insbesondere das vollständige Verbot fossiler Heizsysteme ab 2040 und die ambitionierten Renovierungsziele für Gebäude mit schlechter Energieeffizienz erfordern zusätzliche Maßnahmen und Anpassungen in der nationalen Gesetzgebung, um die EU-Ziele zu erreichen. Es gibt also unserer Meinung nach nicht allzu viel Spielraum für die 2025er Koalition in der Anpassung des GEG.