Derzeit steht die Umsetzung der Anforderung, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65% erneuerbare Energien (EE) nutzen müssen, im Fokus vieler politischer Diskussionen. Nach aktuellem Stand hat die Europäische Union beschlossen, dass diese Regelung bis 2030 in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden soll. In Deutschland ist eine entsprechende Gesetzgebung bereits in Arbeit und soll in den nächsten Jahren in Kraft treten.
Ziel dieser Regelung ist es, den Einsatz von erneuerbaren Energien in der Gebäudeheizung zu fördern und damit den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Durch den Einsatz von Wärmepumpen und solaren Heizungen kann ein wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Die Anforderung von mindestens 65 % Anteil Erneuerbarer Energien (EE) bei allen neu eingebauten Heizungen (auch im Gebäudebestand) ist bisher nur eine politische Willenserklärung der Bundesregierung und der sie tragenden Koalitionsparteien. Die Regelung soll im Gebäudeenergiegesetz umgesetzt werden. Bisher gibt es nur eine Konzeption der zuständigen Bundesministerien (BMWK und BMWSB) zur Umsetzung, die zwei Modelle zu den möglichen Erfüllungsoptionen und zahlreiche Fragen enthält. Es gibt bisher keinen ausformulierten Gesetzentwurf (Referentenentwurf) und erst recht kein Gesetzgebungsverfahren oder gar ein verabschiedetes Gesetz. Das vorliegende Konzept ist absolut ungeeignet als Grundlage für eine Information der SHK-Betriebe oder für die Kundenberatung, da die konkrete Ausgestaltung der Erfüllungsoptionen für das Ziel 65% EE-Anteil bei neuen Heizungen noch völlig offen sind und sie noch viele offene Fragen enthält.
Daher sind Aussagen zur zukünftigen Entwicklung der regulatorischen Anforderungen an die Gebäudeheizung zur Zeit sehr schwierig. Aus den politischen Äußerungen, dem vorliegenden Konzept und den erfolgten Änderungen bei der Förderung (BEG) kann aber abgeleitet werden, dass Elektro-Wärmepumpen (Elektrifizierung der Wärmeversorgung) und Wärmenetze als bevorzugte Lösungen für die Wärmewende im Gebäudesektor angestrebt werden. Für Öl- und Gas-Heizungen gibt es derzeit keine über das GEG von 2020 hinausgehenden Einschränkungen. Dem vorliegenden Konzept kann jedoch entnommen werden, dass eine Begrenzung der Nutzungsdauer auf 20 Jahre angestrebt wird. Die rechtliche Umsetzung ist auch hier offen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Umsetzung der Anforderungen in der Praxis gestaltet, Fakt ist jedoch, dass die Einführung von erneuerbaren Energien in der Gebäudeheizung ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Zukunft ist.